AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für DJ- und Veranstaltungsdienstleistungen
Böttcher Entertainment
Am Wedemarkbad 41
30900 Wedemark
– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt –
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Böttcher Entertainment und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von DJ-, Musik- und Veranstaltungsdienstleistungen sowie die Bereitstellung von Ton-, Licht- und sonstiger Veranstaltungstechnik.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald das Angebot bzw. der Auftrag durch den Auftraggeber angenommen und die Buchung durch Böttcher Entertainment bestätigt wurde.
Veranstaltungstermin, Veranstaltungsort, vereinbarte Spielzeit, Leistungsumfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem gebuchten DJ-Paket und den im Angebot vereinbarten Leistungen.
Je nach gebuchtem Paket können insbesondere folgende Leistungen enthalten sein:
- DJ-Dienstleistung für die vereinbarte Dauer
- professionelles DJ-Equipment
- Ton- und Beschallungstechnik
- Lichttechnik
- Anlieferung der vereinbarten Technik
- Auf- und Abbau
- Soundcheck und technische Vorbereitung
Die eingesetzte Technik wird entsprechend der vereinbarten Veranstaltung, Location und Gästezahl ausgewählt.
4. DJ-Spielzeit und Veranstaltungsende
Die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarte DJ-Spielzeit sowie die vereinbarte Endzeit sind verbindlich.
Die Zeiten für Anlieferung, Aufbau, technische Vorbereitung, Soundcheck und Abbau zählen nicht zur gebuchten DJ-Spielzeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Eine spontane Verlängerung der vereinbarten DJ-Spielzeit am Veranstaltungstag ist nicht möglich.
Die DJ-Leistung endet zu der im Angebot bzw. Vertrag festgelegten Uhrzeit.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bereits bei der Buchung eine für die Veranstaltung ausreichende DJ-Spielzeit auszuwählen.
Änderungen der Spielzeit oder Endzeit vor dem Veranstaltungstag sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Bestätigung durch Böttcher Entertainment möglich.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Gesamtvergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese innerhalb der im Angebot bzw. in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu leisten.
Eine geleistete Anzahlung wird vollständig auf den vereinbarten Gesamtpreis angerechnet.
Der verbleibende Rechnungsbetrag ist spätestens zu dem im Angebot bzw. in der Rechnung vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Nachträglich vereinbarte Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden.
6. Stornierung durch den Auftraggeber
Die Buchung des vereinbarten Veranstaltungstermins ist verbindlich.
Eine Stornierung durch den Auftraggeber muss Böttcher Entertainment in Textform mitgeteilt werden.
Bei einer Stornierung werden folgende Stornierungskosten auf Grundlage der vereinbarten Gesamtvergütung berechnet:
- mehr als 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 30 %
- 2 Monate bis einschließlich 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 50 %
- weniger als 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin: 100 %
Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei Böttcher Entertainment.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die anfallenden Stornierungskosten angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Böttcher Entertainment durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Soweit der stornierte Veranstaltungstermin anderweitig vergeben werden kann und sich hierdurch ersparte Aufwendungen oder anderweitige Einnahmen ergeben, werden diese im gesetzlich erforderlichen Umfang berücksichtigt.
Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.
7. Ausfall des Auftragnehmers
Kann Böttcher Entertainment die vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall oder eines anderen nicht vorhersehbaren und nicht zu vertretenden Umstands nicht erbringen, wird der Auftraggeber schnellstmöglich darüber informiert.
Soweit möglich, kann sich Böttcher Entertainment um einen geeigneten Ersatz-DJ bemühen. Eine Verpflichtung zur Stellung eines Ersatz-DJs besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Bereits geleistete Zahlungen für Leistungen, die aufgrund des Ausfalls nicht erbracht werden, werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
8. Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer außergewöhnlicher, von keiner Vertragspartei zu vertretender Umstände nicht oder nicht wie vereinbart durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere behördliche Veranstaltungsverbote, Naturereignisse oder vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
Die Vertragsparteien werden sich in einem solchen Fall nach Möglichkeit über eine angemessene Lösung verständigen.
9. Voraussetzungen am Veranstaltungsort
Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort die erforderlichen Voraussetzungen für die vereinbarten DJ- und Technikleistungen vorhanden sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- ausreichender und sicherer Platz für DJ und Technik
- geeignete und ausreichend dimensionierte Stromversorgung
- sichere und frei zugängliche Auf- und Abbauwege
- erforderliche Genehmigungen des Veranstaltungsortes
- Schutz der Technik vor Regen, Feuchtigkeit und anderen Witterungseinflüssen
- Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen
Bei Veranstaltungen im Freien muss ein ausreichender Schutz der gesamten DJ- und Veranstaltungstechnik vor Witterungseinflüssen gewährleistet sein.
Besteht eine konkrete Gefahr für Personen oder Technik, ist Böttcher Entertainment berechtigt, den Aufbau oder Betrieb der Technik bis zur Beseitigung der Gefahr zu unterbrechen.
10. Veranstaltungstechnik und Beschädigungen
Die von Böttcher Entertainment bereitgestellte Veranstaltungstechnik bleibt während der gesamten Veranstaltung Eigentum von Böttcher Entertainment bzw. des jeweiligen Eigentümers.
Die Technik darf ohne Zustimmung von Böttcher Entertainment nicht durch den Auftraggeber, Gäste oder sonstige Dritte bedient, verändert, bewegt oder vom Stromnetz getrennt werden.
Beschädigungen an der bereitgestellten Technik sind Böttcher Entertainment unverzüglich mitzuteilen.
Die Haftung für durch den Auftraggeber, dessen Gäste oder sonstige Dritte verursachte Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11. Musikwünsche und Programmgestaltung
Musikwünsche und besondere Programmpunkte können vor der Veranstaltung mit Böttcher Entertainment abgestimmt werden.
Musikwünsche werden im Rahmen des vereinbarten Veranstaltungskonzepts und der musikalischen Gestaltung berücksichtigt.
Eine Garantie für das Abspielen bestimmter einzelner Musiktitel besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
12. Lautstärke und Vorgaben der Location
Böttcher Entertainment berücksichtigt die am Veranstaltungsort geltenden gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Lautstärkebeschränkungen.
Vorgaben der Location sowie Anweisungen zuständiger Behörden oder verantwortlicher Personen hinsichtlich der Lautstärke sind einzuhalten.
Eine dadurch erforderliche Reduzierung der Lautstärke stellt grundsätzlich keinen Mangel der vereinbarten DJ-Leistung dar, soweit Böttcher Entertainment die Einschränkung nicht zu vertreten hat.
13. GEMA und Genehmigungen
Soweit für die jeweilige Veranstaltung eine Anmeldung bei der GEMA oder eine sonstige Genehmigung erforderlich ist, richtet sich die Verantwortlichkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen und den individuellen Vereinbarungen der Vertragsparteien.
Sofern ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftraggeber eine erforderliche Anmeldung oder Genehmigung übernimmt, ist diese rechtzeitig durch den Auftraggeber vorzunehmen.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen der Auftraggeber oder Gäste erkennbar sind, werden nicht allein aufgrund dieser AGB zu Werbe- oder Referenzzwecken veröffentlicht.
Eine Veröffentlichung erfolgt nur, soweit hierfür eine erforderliche Einwilligung oder eine andere entsprechende rechtliche Grundlage besteht.
15. Haftung
Die Haftung von Böttcher Entertainment richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für Schäden, die durch unsachgemäße Eingriffe des Auftraggebers, dessen Gäste oder sonstiger Dritter in die bereitgestellte Technik entstehen, haftet Böttcher Entertainment nicht, soweit Böttcher Entertainment diese Schäden nicht zu vertreten hat.
Gesetzlich zwingende Haftungsregelungen bleiben unberührt.
16. Änderungen der Veranstaltung
Wesentliche Änderungen hinsichtlich Veranstaltungsort, Veranstaltungsbeginn, Endzeit, Gästezahl oder Leistungsumfang sind Böttcher Entertainment frühzeitig mitzuteilen.
Nachträgliche Änderungen bedürfen der Bestätigung durch Böttcher Entertainment.
Entstehen aufgrund nachträglicher Änderungen zusätzliche Kosten oder wird zusätzliche Technik erforderlich, können diese Leistungen zusätzlich berechnet werden.
Ein Anspruch darauf, dass kurzfristig gewünschte Änderungen umgesetzt werden können, besteht nicht.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.